AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Newman GmbH

1. Gegenstand der Leistungen

1.1 Zu den nachfolgenden Bedingungen erbringt die Newman GmbH für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich Marketing, Grafik, PR und Unternehmensberatung und -entwicklung.

1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch die Newman GmbH.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn auf sie im Rahmen des Vertragsabschlusses Bezug genommen wurde, nur mit schriftlicher Zustimmung von der Newman GmbH Vertragsbestandteil.

2. Angebote

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2 Nach einer Auftragserteilung erfolgt ein Kundenbriefing, bei dem Aufgaben und Leistungen des Angebotes mit allen Beteiligten besprochen und wenn nötig, einvernehmlich angepasst werden. Das Angebot könnte dadurch von seinem Ursprung abweichen. Das finale Angebot wird mit einem Protokoll zur Freigabe zugesandt.

2.3 Geringfügige vom Arbeitsaufwand bedingte Abweichungen vom Angebot bleiben vorbehalten, werden jedoch dem Kunden schriftlich mitgeteilt.

2.4 In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich festgelegt worden sind. In der Regel dienen diese der Orientierung. Zeit und Ort der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich.

3. Leistungen der Newman GmbH

3.1 Mit den unter diesen Bedingungen erbrachten Leistungen unterstützt die Newman GmbH ihre Kunden ausschließlich bei den Vorhaben, die die Kunden in eigener Verantwortung durchführen. Die Newman GmbH übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Leistungen des Kunden

4.1 Zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen ist die Newman GmbH regelmäßig auf Unterstützung des Kunden bzw. Zugriff auf Informationen, Material und Daten angewiesen. Der Kunde wird daher die Newman GmbH in dem erforderlichen Umfang bei der Erbringung der Leistungen unterstützen und hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. Die Unterstützung durch den Kunden ist Voraussetzung für die zeitgerechte Erbringung der Dienstleistungen von der Newman GmbH. Wird diese Unterstützung nicht in dem erforderlichen Umfang erbracht, sind etwa getroffene Terminvereinbarungen hinfällig und in entsprechender Weise anzupassen.

4.2 Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

4.3 Die Unterstützungsleistungen des Kunden erfolgen ohne zusätzliche Berechnung.

5. Allgemeines

5.1 Die Rechte aus dem Vertrag können nur mit Zustimmung von der Newman GmbH auf Dritte übertragen werden.

5.2 Sofern eine Bestimmung im Rahmen des Vertragsverhältnisses der Vertragspartner unwirksam ist, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine andere ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt.

5.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.

5.4 Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht.

5.5 Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt. Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

6. Nutzungsrechte

6.1 Die Agentur räumt dem Kunden an Ideen, Entwürfen, Gestaltungen und Arbeitsergebnissen ein einfaches räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Weiterübertragung des Rechts an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

6.2 Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über.

6.3 Arbeitsergebnisse dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von der Newman GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Verpflichtung behält sich die Newman GmbH vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

6.4 Die Agentur wird den Kunden über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte, insbesondere über bestehende GEMA-Rechte, hinweisen.

6.5 Die Agentur behält sich vor, von ihrem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.

7. Eigentumsvorbehalt

Leistungen, Nutzungsrechte und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Newman GmbH. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum der Newman GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen. Die Weiterveräußerung unserer Waren und Leistungen bei noch nicht beglichener Rechnung darf jedoch erfolgen. Die Einnahmen des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlten Waren oder Dienstleistungen müssen bis zur Höhe des Rechnungsbetrags an die Agentur abgetreten werden.

8. Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

9. Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertrag

9.1 Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber dem Auftragnehmer oder durch Rücksendung der erhaltenen Leistung bzw. Ware zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

9.2 Die Newman GmbH behält sich vor, mit der Vertragsdurchführung erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.

9.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen, die auf die Erstellung einer individuellen Webpräsenz des Verbrauchers gerichtet ist.

10. Kündigung Rahmenvertrag

10.1 Es wird eine Probezeit von 3 Monaten nach Vertragsunterzeichnung vereinbart. Innerhalb dieser Zeit ist eine fristlose Kündigung von beiden Seiten möglich. Begonnene Aufgabenbereiche sind zu Ende zu führen und werden vereinbarungsgemäß berechnet.

10.2 Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbefristete Zeit.

10.3 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.5 Kündigt der Kunde den Vertrag oder einzelne Leistungsteile vor Leistungserbringung, so behält die Newman GmbH bei Verträgen, die zu einem Fest- oder Mindestpreis abgewickelt werden, den vollen Zahlungsanspruch. Die Newman GmbH muss sich jedoch das anrechnen lassen, was sie infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart, durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

11. Preise und Zahlungsbedingungen

11.1 Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungserstellung mit der Auftragserteilung. Bei Auftragserteilung werden zunächst 50% des Paketpreises mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen berechnet. Nach vollständiger Leistungserbringung erfolgt die Gesamtabrechnung.

11.2 Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

11.3 Für den Eintritt des Zahlungsverzugs und seine Folgen gelten die gesetzlichen Regelungen.

11.4 Erstreckt sich die Leistungserbringung über mehr als einen Monat, kann die Newman GmbH während der Auftragsabwicklung für die innerhalb eines Kalendermonats erbrachten Leistungen zum Monatsende eine Abschlagszahlung verlangen.

11.5 Werden der Newman GmbH nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist die Newman GmbH berechtigt, ihre Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Gebühren oder einer Sicherheitsleistung in gleicher Höhe abhängig zu machen.

11.6 Die Aufrechnung mit nicht rechtskräftig festgestellten oder nicht anerkannten Forderungen ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur im Hinblick auf Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen.

12. Stundensätze und weitere Vergütungen

12.1 Übernachtungskosten und andere Spesen werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt.

12.2 Bei der Verwaltung von sämtlichen Budgets der für den Auftraggeber erteilten Aufträge an Dienstleister (Radiospots, Künstler, Anzeigen, Druckkosten, Produktionskosten, Werbekosten, Mediakosten wie Google/Facebook/Instagram etc.) wird eine Bearbeitungsgebühr (Handling-Fee) von 15% auf die Netto-Endsumme vereinbart. Dabei sind die originalen Endrechnungen als Kopien der Bearbeitungsgebühr-Rechnung beizulegen. Bei erfolgreichen Abschlüssen von Vermittlungsaufträgen- und Verträgen, die durch die Vermittlung oder Akquise des Auftragnehmers zustande kamen, wird davor jeweils eine Provisionsbeteiligung schriftlich vereinbart. Sollte keine Provisionsbeteiligung vorliegen, gelten 15% als vereinbart.

12.3 Beim Aushandeln von Angeboten und nachweislichen Ersparnissen gilt eine Provision von 25% auf die ersparte Summe als vereinbart.

12.4 Alle in Ziffer 11 und 12 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

13. Sonderleistungen und Nebenkosten

Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinlayouts, Manuskripten, Konzepten, Leistungsabläufen etc., die aufgrund von Änderungen der Auftrags-/Vertragsinhalte vom Kunden gewünscht werden, werden nach dem Zeitaufwand und entsprechend dem Preismaßstab des vorliegenden Auftrags berechnet. Die Newman GmbH ist dazu berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt hierzu der Newman GmbH entsprechende Vollmachten. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von der Newman GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber die Newman GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Die Newman GmbH berechnet für die Abwicklung und Koordination von Fremdleistungen eine Gebühr i.H. von 15% des Auftragsvolumens der vergebenen Fremdleistungen. Auslagen für technische Nebenkosten sowie Materialkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Korrekturabzügen, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind oder für erforderlich gehalten werden durften, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

14. Erstellung von Mediaaufträgen

14.1 Wenn die Newman GmbH mit der Schaltung von Anzeigen, Film-, Funk- oder TV-Spots beauftragt wird, dann vergibt sie alle Einschaltaufträge an die Werbeträger im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Die Newman GmbH sorgt für die fristgemäße Lieferung der vom Auftraggeber freigegebenen Werbemittel an die Werbeträger. Die Newman GmbH überwacht die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung durch die Werbeträger. Dafür wird ein Agentur-Aufschlag in Höhe von 15% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.

14.2 Die Newman GmbH erteilt nach erfolgter Freigabe durch den Auftraggeber auch Aufträge für die Produktion oder die Durchführung von Maßnahmen durch Dritte. Eine Haftung wird von der Newman GmbH nicht übernommen.

14.3 Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

14.4 Die Agentur verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.

14.5 Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.

15. Änderungen oder Stornierung von Media- und Druckaufträgen

Wenn der Auftraggeber laufende Arbeiten an genehmigten Aufträgen ändert oder abbricht, wird der Newman GmbH der bis zu diesem Zeitpunkt bereits angefallene Eigen- und Fremdaufwand einschließlich aller Aufwendungen für nicht mehr reversible Aufträge durch den Auftraggeber ersetzt. Die Newman GmbH lässt Werbemittel über Drittanbieter drucken. Innerhalb von 7 Tagen – ab Anlieferung beim Kunden oder bei der Newman GmbH selbst – müssen sämtliche Werbemittel zurückgesendet werden, um diese stornieren zu können. Wird diese Frist vom Kunden nicht eingehalten, haftet die Newman GmbH nicht für diese Werbemittel. Der Kunde muss die Werbemittel komplett zahlen. Hat der Kunde die Werbemittel freigegeben, haftet die Newman GmbH nicht weiter für inhaltliche Fehler.

16. Ablehnungsfall von Werbung

16.1 Der Kunde ist verpflichtet, seine Werbung so auszugestalten, dass sie nicht gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen, die guten Sitten oder gegen Vorschriften des Jugendschutzes verstößt. Auch darf die Werbung nicht den durch die Newman GmbH mitgeteilten Richtlinien und Vorgaben widersprechen. Die Newman GmbH behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen oder zu sperren.

16.2 Wenn der Werbeauftrag nicht den obenstehenden Voraussetzungen entspricht und die Veröffentlichung für die Newman GmbH unzumutbar ist, und sofern der Inhalt des Werbeauftrags vom Deutschen Werberat beanstandet wurde, behält sich die Newman GmbH ebenfalls vor, den Auftrag abzulehnen oder zu sperren. Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht.

16.3 Des Weiteren kann die Newman GmbH ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden.

17. Dienstleistungen Dritter

17.1 Die Newman GmbH wird entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden die Dienste oder Leistungen Dritter (z.B. Google, Yahoo, Affiliate-Netzwerke, Publisher) in Anspruch nehmen oder solche Leistungen an den Kunden vermitteln.

17.2 Im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit wird die Newman GmbH Daten und Informationen des Kunden an den Dritten übermitteln, soweit dies zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist. Hierzu erklärt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung.

Die Newman GmbH arbeitet projektbezogen mit freien Mitarbeitern/Subunternehmern. Die Newman GmbH versichert, dass durch den Einsatz freier Mitarbeiter/Subunternehmer die Datensicherheit und der Datenschutz kundenbezogener Daten jederzeit gewährleistet wird. Die Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen ist durch das Einbeziehen freier Mitarbeiter/Subunternehmer in keinerlei Hinsicht gefährdet. Die Newman GmbH verpflichtet sich auch bei der Kooperation mit freien Mitarbeitern/Subunternehmern jederzeit die Gesetze der DSGVO zu beachten und durchzusetzen.

17.3 Bei der Zusammenarbeit mit Dritten gelten gegebenenfalls deren Vertragsbedingungen sowie die jeweils einzelvertraglich geschlossenen Vereinbarungen. Soweit sich durch Änderungen in den Bedingungen, im Leistungsumfang oder aufgrund vorzeitiger Beendigung der Dienstleistung des Dritten Auswirkungen auf den Leistungsumfang durch die Newman GmbH ergeben, wird die Newman GmbH den Kunden hierüber so früh wie möglich benachrichtigen. Die Parteien werden dann gemeinsam eine Anpassung des Leistungsumfangs vereinbaren, die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Ziel beider Parteien am nächsten kommt.

17.4 Die Newman GmbH übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen der Fremddienstleister, insbesondere Netzwerkdienstleistungen, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.

17.5 Soweit dies nicht ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart wurde, hat die Newman GmbH keine Verpflichtung zur Überwachung der Fremddienstleister. Insbesondere ist die Newman GmbH nicht verpflichtet, die Websites von Publishern auf rechtswidrige Inhalte zu prüfen und zu überwachen. Insoweit hat die Newman GmbH Rechtsverstöße durch Dritte nicht zu vertreten.

18. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Entwurfsproduktion Änderungen, so hat er die Möglichkeit, bis zu zwei Änderungsmuster fertigen zu lassen. Jede weitere Änderung wird mit Mehrkosten zu Lasten des Kunden nach dem existierenden Agenturpreisspiegel der Newman GmbH berechnet. Wünscht der Kunde Änderungen am Reinentwurf/-layout, nachdem er es zuvor als einwandfrei erklärt hat (mündlich oder schriftlich), so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Newman GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Statt Wandlung/Minderung behält sich die Newman GmbH vor, zunächst höchstens zwei Nachbesserungen zu erbringen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Newman GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Newman GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

19. Korrektur, Produktion, Produktionsüberwachung, Produktionsleitung und Belegmuster

Die Produktionsüberwachung und -leitung durch die Newman GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und Verträgen. Bei Übernahme von Produktionsleistungen jeglicher Art ist die Newman GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zugeben. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die Möglichkeit, im Auftrag Produktionsvorgänge näher oder detailliert zu definieren und nach Absprache mit der Newman GmbH schriftlich als Bestandteil der Produktionsleistung zu erklären. Die Newman GmbH haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Newman GmbH ist nicht haftbar zu machen für die Beschädigung, Diebstahl oder Zerstörung von Equipment jeglicher Art, das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde, es sei denn, der Newman GmbH ist grobe Fahrlässigkeit im Umgang nachzuweisen. Die Nachweispflicht liegt in jedem Falle beim Auftraggeber. Von allen vervielfältigten und durch die Newman GmbH erstellten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Newman GmbH bis zu 10 einwandfreie Exemplare unentgeltlich. Die Newman GmbH ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Die Newman GmbH ist ebenfalls dazu berechtigt, sowohl Kopien von erstellten Print- und elektronischen Medien zu Referenzzwecken in eigenen Präsentationen zu verwenden, als auch Auftraggeber, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, ab dem Zeitpunkt der Auftragsausführung öffentlich zu nennen. Bevor Produkte, die von der Newman GmbH erstellt wurden, durch andere Unternehmen als die Newman GmbH vervielfältigt werden, sind der Newman GmbH Korrekturmuster vorzulegen. Der Kunde erhält von der Newman GmbH nach Erstellung seiner in Auftrag gegebenen grafischen Leistungen einen Korrekturabzug. Dieser ist vom Kunden auf Richtigkeit der darin aufgeführten Angaben sowie auf Tippfehler zu überprüfen. Verbesserungen und Änderungen sind der Agentur umgehend und unter Einhaltung einer Frist von max. 5 Werktagen anzuzeigen bzw. zuzusenden. Nach Änderung der Vorlage erhält der Kunde auf Wunsch erneut einen Korrekturabzug. Dieser ist ebenfalls zu prüfen und zurückzusenden. Bei einem farbigen Korrekturabzug sind die Farben aus technischen Gründen nicht farbverbindlich für den Druck. Der Kunde erhält für die Rücksendung des Korrekturabzuges eine Frist von 5 Werktagen (wenn bei Übersendung des Korrekturabzuges schriftlich nichts Anderes vereinbart wird). Geht bis zu diesem Zeitpunkt kein Korrekturabzug bei der Newman GmbH ein, so gilt dieser als fehlerfrei. Die Haftung für die Richtigkeit der Vorlage liegt letztendlich beim Kunden. Wünscht der Kunde keinen Korrekturabzug, so haftet er ebenfalls für Richtigkeit und Tippfehler.

20. Rechtliche Unbedenklichkeit

20.1 Es obliegt dem Auftraggeber, Werbemaßnahmen und Arbeitsergebnisse darauf zu überprüfen, ob sie gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Markenrechts, des Urheberrechts, des Geschmacksmusterrechts oder spezieller Werbegesetze verstoßen. Das Risiko eines solchen Verstoßes trägt somit der Auftraggeber.

20.2 Die Newman GmbH haftet nicht für die marken-, urheber- oder geschmacksmusterrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Arbeitsergebnisse. Ebenso wenig haftet sie für die in Werbeveröffentlichungen enthaltenen Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder das Unternehmen des Auftraggebers.

20.3 Die vertragliche Leistung der NEWMAN Agency umfasst nicht die rechtliche Prüfung verwendeter oder erstellter Inhalte (Slogans, Logos, Marken, Konzepte usw.). Die NEWMAN Agency nimmt insbesondere keine Kennzeichenrecherche, Markenkollisionsrecherche oder Schutzfähigkeitsprüfung von entwickelten Marken und Designs sowie keine wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeitsprüfung vor. Diesbezügliche Verantwortung obliegt allein dem Auftraggeber.

Der Auftraggeber versichert, dass ggf. von ihm zur Verfügung gestellte Inhalte (z.B. Texte, Bilder) frei von Rechten Dritter sind, welche die vertraglich vorausgesetzte Nutzung einschränken oder ausschließen. Der Auftraggeber stellt die NEWMAN Agency insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

21. Besondere Regelungen für die Entwicklung von Internetseiten

21.1 Für die Entwicklung von Websites und Internetseiten (nachfolgend zusammenfassend: “Internetseiten“) durch die Newman GmbH gelten die folgenden Regelungen ergänzend:

21.2 Die Newman GmbH erstellt für die Internetseite einen Konzeptvorschlag, welcher die geplante Anzahl und Verknüpfung sowie die wesentlichen Elemente der Webseite(n) aufzeigt.

21.3 Nach Vorlage des Konzeptvorschlags hat der Kunde den Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber der Newman GmbH schriftlich oder per E-Mail freizugeben oder detaillierte Nachbesserungswünsche schriftlich oder per E-Mail darzustellen. Lehnt der Kunde den Konzeptvorschlag in wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als drei Mal hintereinander ab oder äußert er sich nicht innerhalb von 7 Tagen zum ersten oder einem angepassten Konzeptvorschlag, so hat die Newman GmbH das Recht, den Vertrag zu beenden und für die Konzeptentwicklungsphase eine anteilige Vergütung von 25% der für das Gesamtprojekt vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist keine Vergütung vereinbart, so hat der Kunde der Newman GmbH die gemäß Angebot von der Newman GmbH vorgesehene Vergütung für die Konzepterstellung zu zahlen. Ziff. 4 dieser AGB bleibt unberührt.

21.4 Nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden erstellt die Newman GmbH die Internetseite entsprechend dem Konzept.

21.5 Soweit die Veröffentlichung von Inhalten auf Internetseiten von der Newman GmbH Gegenstand der Leistung ist, schuldet die Newman GmbH die Bereitstellung für einen Zeitraum von zumindest zwölf Monaten, sofern im Einzelfall nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Erfolgt die Veröffentlichung auf den Internetseiten Dritter, übernimmt die Newman GmbH keinerlei Gewährleistung für die Verfügbarkeit bzw. den Bestand dieser Einträge.

21.6 Die Newman GmbH ist in der technischen Ausgestaltung der Internetseite frei, soweit keine Abweichung vom Konzeptvorschlag vorliegt. Ferner gelten geringfügige, zumutbare Abweichungen vom freigegebenen Konzeptvorschlag nicht als Mangel, sofern die Änderung technisch bedingt ist, keine wesentliche Einschränkung der Funktionalität der Internetseite verursacht und nur mit erheblichem Mehraufwand vermeidbar wäre.

21.7 Die Bereitstellung der Internetseiten erfolgt auf Datenträgern oder durch Bereitstellung auf einem Webserver. Das Hosting der Internetseite ist durch die Newman GmbH vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung nicht geschuldet.

21.8 Für die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die jeweilige Internetpräsenz und die darüber angebotenen/erbrachten Leistungen und Produkte sowie deren konzeptionelle Vorbereitung ist der Kunde verantwortlich. Sollten entgegen der rechtlichen Bestimmungen Inhalte falsch oder fehlerhaft auf der Internetseite vorhanden sein, so trägt allein der Kunde die Verantwortung für diese. Die Newman GmbH schuldet insoweit weder rechtliche Beratung noch Recherche.

22. Vollendung und Abnahme der Internetseite

22.1 Zwischen Übergabe der Homepage/Webseite und Abnahme wird dem Verbraucher für eine Dauer von mindestens 14 Werktagen die Gelegenheit zu Funktionstests gegeben. Die Newman GmbH wird bei der Abnahme festgestellte Mängel unverzüglich beseitigen, soweit sie die Abnahme hindern. Die Abnahme ist in diesem Fall zu wiederholen.

22.2 Unternehmer sind nach Fertigstellung der Webseite innerhalb einer Woche zur Prüfung verpflichtet. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser innerhalb einer Woche anzumerken. Wird auf keinen Mangel hingewiesen, gilt die Webseite als genehmigt. Gleiches gilt, wenn sich ein Mangel nach Abnahme zeigt.

22.3 Änderungen nach Abnahme der Konzeption bzw. der Gestaltung sind kostenpflichtig.

23. Verjährungsfrist bei Mängeln nach Abnahme der Internetseite

Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Webseite. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn der Newman GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von der Newman GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung der Newman GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. Ansprüche der Newman GmbH auf Vergütung verjähren in fünf Jahren.

24. Schweigepflicht des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

25. Datenschutz

25.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Die Daten sind nach Beendigung des Vertrags unverzüglich zu löschen.

25.2 Die Newman GmbH darf die den Kunden betreffenden Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen EDV-mäßig speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Zwecke verarbeiten und einsetzen.

25.3 Die wechselseitig übernommenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und ausgetauschten Informationen dürfen ausschließlich für die Erfüllung des jeweiligen Vertrages genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder allgemein bekannt sind. Dritte im Sinne dieser Ziffer sind Personen/Unternehmen, die nicht vereinbarungsgemäß an der Erfüllung des jeweiligen Vertrages mitwirken.

25.4 Der Kunde erklärt sich insoweit mit der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten einverstanden, als dies für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist. Dies gilt auch für die Abrechnung der Vergütung.

26. Copyright

Skizzen, Entwürfe, Logos, Layouts, Konzepte und alle weiteren Medien, die in Folge eines Auftrages für einen Kunden hergestellt, produziert oder entworfen werden, unterliegen dem Copyright der Newman GmbH. Die Weiterverwertung der Vorlagen (z.B. als Werbeanzeige) bedarf der schriftlichen Zustimmung der Newman GmbH. Alle mit den gelieferten Arbeiten der newman GmbH zusammenhängenden Urheberrechte verbleiben somit bei der Newman GmbH. Einzig die Nutzungsrechte für den im Auftrag/ Vertrag bestimmten Zweck gehen an den Auftraggeber über; d.h. je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche, medienspezifische und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechtes sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Newman GmbH.

27. Erwähnungsanspruch

27.1 Die Newman GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Newman GmbH und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

27.2 Die Newman GmbH ist darüber hinaus berechtigt, sämtliche Werbemaßnahmen als Referenz auf der eigenen Website zu veröffentlichen, sofern der Kunde einer Veröffentlichung nicht schriftlich widerspricht.

28. Mängel

Bei Sachmängeln gilt Folgendes: Mängel haben die Kunden der Newman GmbH gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Zunächst ist der Newman GmbH Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten und zwar nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels, das Erbringen einer mangelfreien Leistung oder die Herstellung eines neuen Werkes.

29. Haftung

29.1 Die Haftung der Agentur und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit der Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet die Agentur nicht.

29.2 Soweit Mängel einer Leistung der Agentur behebbar sind, tritt eine Schadensersatzpflicht der Agentur für diese Mängel erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur die beanstandeten Mängel schriftlich mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat.

29.3 Außer bei Vorsatz ist die Haftung in jedem Falle auf die Vertragssumme beschränkt.

29.4 Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend “Schadensersatzansprüche”) der Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Newman GmbH, auf Gesundheits- oder Körperschäden des Kunden, die auf eine von der Newman GmbH zu vertretende Pflichtverletzung zurückgehen, der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Newman GmbH. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen, auf der Grundlage dieser Bedingungen zu schließenden Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

29.5 Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch die Newman GmbH ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, nicht für Gesundheits- oder Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft durch die Newman GmbH gehaftet wird. Vorhersehbar ist der Schaden, mit dessen Realisierung bei der Verletzung der jeweiligen vertragstypischen Pflicht üblicherweise zu rechnen ist.

29.6 Eine Pflichtverletzung durch die Newman GmbH steht eine solche unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.

30. Abwerbungsverbot

Der Kunde ist sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit mit der Newman GmbH als auch ein Jahr nach ihrer Beendigung nicht berechtigt, Mitarbeiter abzuwerben oder ohne Zustimmung anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung hat der betreffende Kunde an die Newman GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des Bruttojahresgehalt + Arbeitgeberanteile der zuletzt an diesen Mitarbeiter von der Newman GmbH gezahlten Bruttojahresgehalt + Arbeitnehmeranteile zu zahlen, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

31. Schlussbestimmungen

31.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsabschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.

31.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

31.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

31.4 Gerichtsstand ist Berlin.

Berlin, im November 2020